
Der Neokatechumenale Weg wird in den neuen Statuten als ein Modell des Katechumenats nach der Taufe bestätigt, oder, wie es Johannes Paul II. im ersten Artikel der Statuten definiert hat, als ein „Weg der katholischen Formung", welcher unter der Leitung der diözesanen Bischöfe erteilt werden soll: ein Lehrgang zur Formung des christlichen Lebens der Person, auf grundlegend katechetischer und liturgischer Basis, erteilt in einer Gemeinschaft und unter Einhaltung spezifischer Abläufe und Methoden.
Vorläufiges Statut "ad experimentum" (2002)